# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

I,

26 Stück 6, Nr. 23 bis 26

§ 1

Der im politischen Bezirk. Feldbach gelegenen

Gemeinde Pirching am Traubenberg wird mit Wirkung

vom 1. Juni 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Von Silber und Grün durch einen geminderten Schrägrechtsbalken in verwechselten Farben gespalten, aus dem oben ein befruchteter Birkenzweig, unten

eine belaubte Weintraube wächst."

§ 2

Die der Gemeinde Pirching am Traubenberg ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens,

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer