# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Mitterdorf im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Mitterdorf im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen

Gemeinde Mitterdorf im Mürztal wird mit WirKung

vom 1. Juli 1984 das Recht zur Führung der Bezeichnung

"Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

über diese Verleihung wird der Gemeinde Mitterdorf

im Mürztal eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer