# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen

Gemeinde Zerlach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984

das Recht zULFührung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

"über einer silbernen Zinnenmauer im Schildfuß in Rot balkenweise eine silberne Kette von fünf Gliedern,

durch zwei derselben sind je drei silberne Ähren

gesteckt. ..

§ 2

Die der Gemeinde Zerlach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer