# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen

Gemeinde Johnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen: '

"In Blau pfahlweise ein goldener römischer Altar,

beseitet von zwei goldenen Lilien mit Staubgefäßen ...

§ 2

Die der Gemeinde Johnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer