# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984, mit der die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984, mit der die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Landesbeamtengesetzes, LGBl. Nr. 124/1974, in Verbindung mit §§ 8 bis 17 des Gehaltsübedeitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 180/1974, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 22. September 1975, LGBl. Nr. 177, in

der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/1982,

über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen

Verwaltung wird wie folgt geändert:

Nach § 6 a ist folgender § 6 beinzufügen:

.,§ 6 b

Unbeschadet des § 6 Abs. 3 hat der besondere

Teil der Prüfung für den Dienstzweig .,HöhererDienst

der Erziehungsberatung" der Verwendungsgruppe A

jedenfalls zu umfassen:

I. Schriftliche Prüfung