# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juni 1984 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Krottendorf (politischer Bezirk Weiz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juni 1984 ülber die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Krottendorf (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2

und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGB!.

Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB!.

Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Stück 7. Nr. 30. :lLund :l2 31

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Weiz gelegenen Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Krottendorf haben auf Grund des § . 7

Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Anderungen

ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Weiz der Stadtgemeinde

Weiz wird das Grundstück Nr. 926/4 mit

einem Flächenausmaß von 130 m2 ausgeschieden

und in die Gemeinde Krottendorf eingegliedert.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführten Anderung der Grenze auf Grund

des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit

Wirkung vom 1. Jänner 1985 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer