# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 1984, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 1984, betreffend die Ausstellung von Besmeinigungen über Saatgutanerkennung Gemäß § 4 des Gesetzes vom 14. März 1922,

LGBL Nr. 147, betreffend die Anerkennung des Saatgutes,

wird verlautbart, daß die Landeskammerfür

Land- und Forstwirtschaft in Steiermark gemäß §§ 1 und 2 dieses Gesetzes auf die Dauer von

3 Jahren, beginnend mit 1. Juni 1984, zur Ausstellung

von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung

ermächtigt wurde.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesrat:

Riegler