# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

, LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LG13l. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Rassach wird mit Wirkung vom 1. August 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Von Rot und Gold geteilt und zweimal gespalten

wächst aus den linken Winkeln je ein belaubter goldener

Apfel."

§ 2

Die der Gemeinde Rassach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer