# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinde Nitscha (politischer Bezirk Weiz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinde Nitscha (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund der ,§ § 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in

der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972

und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/

1982 wird verordnet:

§ 1

Die Gemeindevertretun9'en der im politischen Bezirk

Weiz gelegenen Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinde Nitscha haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer

Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Nitscha der Gemeinde

Nitscha wird das Grundstück Nr. 100123 mit einem Flächenausmaß von 1255 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde Gleisdorf eingegliedert.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grunq des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung

• vom 1. Jänner 1985 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer