# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1984 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Mürzsteg

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1984 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Mürzsteg

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden

Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Mürz- ./

steg werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz

1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmami:

Krainer