# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Spielberg bei Knittelield (politischer Bezirk Knittelield)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung; 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im potitischen Bezirk Knittelfeld gelegenen

Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld wird mit Wirkung

vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Spielberg

bei Knittelfeld eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer