# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1984 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Mürzzuschlag, der Marktgemeinde Langenwang und der Gemeinde Ganz (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Kundmachung der Steier~ärkischen Landesregierung vom 17. September 1984 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Mürzzuschlag, der Marktgemeinde Langenwang und der Gemeinde Ganz (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972

und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und

14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Mürzzuschlag,

Marktgemeinde Langenwang und Gemeinde

Lang haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer

Gemeindegrenze beschlossen: