# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Halbenrain (politischer Bezirk Radkersburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Halbenrain (politischer Bezirk Radkersburg)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL

NI. 9/ 1973, 14/ 1976 und 14 / 1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen

Gemeinde Halbenrain wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde

" verliehen.

§ 2

über diese Verleihung wird der Gemeinde Halbenrain

eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer