# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wagna (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wagna (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen

Gemeinde Wagna wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1984 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde

" verliehen.

§ 2

über diese Verleihung wird der Gemeinde Wagna

eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer