# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Bartholomä (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Bartholomä (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde St. Bartholomä wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein goldenes Kreuz, der rechte Balken von

einem goldenen Doppelbalkenkreuz unterlegt. "

Die der Gemeinde St. Bartholomä ausgefertigte

Wa'ppenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer