# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Auf Grund der §§ 36 und 38 desSteiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG). LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:

§ 1

Die in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 27. Juni 1983, LGBl. Nr. 38/1983, über

die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten festgesetzten

Tarifpositionen für Ärztehonorare in -der Fassung des § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984, LGBl. Nr. 14, über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse

der Landeskrankenanstalten, werden bei den Positionen

des Abschnittes III, § 6 Abs. 1 und 10, § 7 Abs. 2

und 3, § 8 Abs. 1, § 10, § 11 sowie des Anhanges C

und D im Ausmaß von 6,5 %, jeweils auf volle Schillingbeträge

kaufmännisch gerundet, erhöht.

§ 2

Der Punktewert im Abschnitt III, § 9 Abs. 2 leg. cit.,

wird mit S 2,86 festgesetzt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung

folgenden Monatsersten in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer