# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der die Pflegegebüliren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 35 und 38

Abs. 1 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes

(KALG). LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:

§ 1

Die Pflegegebühr,en der Angemeinen Gebührenklasse

werden für die Landeskrankenanstalten in Steiermark pro Pflegetag wie folgt festgesetzt: