# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der den Statdtgemeinden Bruck an der Mur und Kapfenberg, beide politischer Bezirk Bruck an der Mur, straßenpolizeiliche Aufgaben übertragen werden

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der den Statdtgemeinden Bruck an der Mur und Kapfenberg, beide politischer Bezirk Bruck an der Mur, straßenpolizeiliche Aufgaben übertragen werden

Auf Grund des § 94 c der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetz

BGBl. Nr. 450/1984, wird verordnet:

§ 1

Den Stadtgemeinden Bruck an der Mur und Kapfenberg,

beide politischer Bezirk Bruck an der Mur,

werden aus der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde

die im § 94 b lit. a StvO 1960 bezeichneten

Angelegenheiten, soweit sie nur das Gebiet ihrer

Stadtgemeinde betreffen und es sich nicht um Bundesoder

Landesstraßen handelt, zur Besorgung übertragen.

Die Übertragung erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten

des Verwaltungsstrafverfahrens.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung

folgenden Tag in Kraft. .

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer