# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur . Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf

an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gersdorf an der Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot über einem goldenen Ger balkenweise ein belaubter goldener Ast mit drei goldenen Äpfeln. "

§ 2

Die der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer