# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über die Änderung des Namens der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde "Breitenau bei Mixnitz" in "Breitenau am Hochlantsch" sowie über die Änderung der in der genannten Gemeinde liegenden Ortschaft "Sankt Jakob bei Mixnitz" in "Sankt Jakob-Breitenau"

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über die Änderung

des Namens der im politischen Bezirk

Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde "Breitenau

bei Mixnitz" in "Breitenau am Hochlantsch"

sowie über die Änderung der in der

genannten Gemeinde liegenden Ortschaft

"Sankt Jakob bei Mixnitz" in "Sankt Jakob-Breitenau"

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 911973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Breitenau bei Mixnitz in der Sitzung vom 24. Oktober 1984 beschlossenen Änderung des Namens der Gemeinde in "Breitenau am Hochlantsch" sowie zur Änderung des Namens der in der genannten Gemeinde liegenden Ortschaft "Sankt Jakob bei Mixnitz" in "Sankt Jakob-Breitenau" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Mai 1985 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer