# Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG, mit der die Vereinbarung über den höchstzulässigen Schwefelgehalt im Heizöl geändert wird

Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG, mit der die Vereinbarung über den höchstzulässigen Schwefelgehalt im Heizöl geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat die nachstehende

Vereinbarung genehmigt:

Der Bund,

das Land Burgenland,

das Land Kärnten,

das Land Niederösterreich,

das Land Oberösterreich,

das Land Salzburg,

das Land Steiermark,

das Land Tirol,

das Land Vorarlberg und

das Land Wien

- im folgenden Vertragsparteien genannt - sind mit

dem Ziel der Verringerung der schädlichen Immissionen übereingekommen, gemäß Art. 15 a B-VG die

nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

. Änderung der Vereinbarung über den

höchstzulässigen Schwefelgehalt im Heizöl

Art. 2 Abs. 1 Z. 2, 3 und 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über den höchstzulässigen Schwefelgehalt

im Heizöl vom 18. November 1982' hat zu

lauten: