# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tyrnau (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tyrnau (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Tyrnau wird mit Wirkung vom 1. Februar 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In grün bordiertem silbernen Schild ein schwarzer

Steinbock, der Bord mit silbernen Tannenreisern be.

legt. "

§ 2

Die der Gemeinde Tyrnau ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer