# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. •127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/1976 und 14/ 1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen

Gemeinde Blaindorf wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Gold ein blauer Pfahl, aus den Spalten und dem

linken Schildrand fünf. 2 : 1 : 2, Lilien in verwechselten

Farben nach vorne aufwärts •wachsend. "

§ 2

Die der Gemeinde Blaindorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer