# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

. 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 12711972 und der Gesetze LGB1. NI. 911973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen

Gemeinde Mühlen wird mit Wirkung vom 1. April 1985

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein herschauender silberner Löwe in den Vorderpranken ein silbernes Mühlrad haltend."

§ 2

Die der Gemeinde Mühlen ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens ..

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer