# Verordnung der Steiermärkischen.Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Naintsch (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen.Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Naintsch (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des '§ 4 Abs, 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Naintsch wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht

zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender

Beschreibung verliehen:

"In Blau eine goldene Laubkrone, durchsteckt von

drei gestielten goldenen Lilien, die sich mit den Blüten

berühren."

§ 2

Die der Gemeinde Naintsch ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens. '

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer