# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/ 1976 und 14/1982, wird verordnet: '

§ 1

,Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen

Gemeinde Stainach wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot eine Stufenpyramide von drei behauenen

silbernen Steinen,"

§ 2

Die der Gemeinde Stainach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer