# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

.§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen

Gemeinde Teufenbach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In silbernem Schild mit zwei schwarzen Balken ein Drache in verwechselten Farben. "

§ 2

Die der Gemeinde Teufenbach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbil,

dung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer