# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rosental an der Kainach (politischerBezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rosental an der Kainach (politischerBezirk Voitsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gem.eindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen

Gemeinde Rosental an der Kainach wird mit Wirkung

vom 1. Juni 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender B,eschreibung verliehen:

"In ' rot bordiertem silbernen Schild pfahlweise ein schwarzes Gezähe, der Bord mit silbernEm Rosen belegt.

"

§ 2

Die der Gemeinde Rosental an der Kainach aU,sgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer