# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet: .

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen .

Gemeinde Lavantegg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Ein durch zwei an die Oberecken stoßende auswärtsgekehrte

altartige silberhe türkische Säbel

gespaltener Schild mit roten Flanken und grünem Feld,

darin eine silberne benadelte Zirbelnuß. "

§ 2

Die der Gemeinde Lavantegg ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens,

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer