# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

,Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen

Gemeinde Kohlberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verlieh'en:

"In Blau schrägrechts zwei goldene Hörner, das eine

aufwärts, das andere abwärts gekehrt"

§ 2

Die der Ge,meinde Kohlberg ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeil1.dewappens.

. Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer