# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eppenstein (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eppenstein (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/ 1976 und 14/ 1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk ' Judenburg gelegenen

Gemeinde Eppenstein wird mit Wirkung vom 1. Mai 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

.. In Rot übereinander zwei Sparren von Hermelin

...

§ 2

Die der Gemeinde Eppenstein ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer