# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 3 Abs: 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen

Gemeinde Stainach wird mit Wirkung vom L September 1985 das Recht zur Führung der Bezeichnung

"Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Stainach .

eine Urkunde ausgefertigt. .

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung.

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer