# Gesetz vom 16. April 1985, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz geändert wird

Gesetz vom 16. April 1985, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgaben- .

gesetz 1968, LGBl. Nr. 145/ 1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/ 1982, wird wie folgt geändert:

Im § 1 sind folgende Absätze 5 und 6 einzufügen:

„(5) Ebenso sind im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken

in Naturschutzgebieten für Bewilligungen

nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65, keine Verwaltungsabgaben zu entrichten.

(6) Die Anfertigu~g von Aktenkopien ist von Verwaltungsabgaben befreit."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung fol genden

Tag in Kraft.

Krainer

Landeshauptmann

62.

Klauser

Landesrat