# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. September 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Modriach (politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. September 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Modriach (politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung eier Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,

14/1976 und 14/i982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen

Gemeinde Modriach wird mit Wirkung vom 1. August 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit, folgender Beschreibung verliehen:

"In Blau erhöht ein goldener Kessel auf goldenem

Dreifuß, seitlich und unterhalb von fünf goldenen'

Grasbüscheln begleitet."

§ 2

Die der Gemeinde Modriach ausgefertigte Wap'penurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesp,auptmann:

Krainer