# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Greisdorf wird mit Wirkung vom 1. November 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

.

"In Blau ein goldener Pfahl in Form einer Preßspindel"

.

§ 2

Die der Gemeinde Greisdorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer