# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stallhofen (politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Stallhofen (politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Voitsberggelegenen Gemeinde Stallhofen wird mit Wirkung vom 1. Mai 1986 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Stallhofen eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer