# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. April 1986 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten sowie der Gemeinde Rothleiten zur gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. April 1986 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten sowie der Gemeinde Rothleiten zur gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. " Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten sowie die Gemeinde Rothleiten haben mit dem Sitz in der Marktgemeinde Deutschfeistritz eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Deutschfeistritz Frohnleiten -Rothleiten -zur gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr" errichtet.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Erste Landeshauptmannstellvertreter:

Gross