# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aich (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aich (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund. des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der' Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Aich wird mit Wirkung vom 1. Juni 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Gold ein roter Pfahl, in verwechselten Farben, belegt mit drei (1 : 2) sich berührenden Kugeln und zweimal umwunden von einem Eichenzweig mit je einem abstehenden befruchteten Eichenlaub, vorne aufwärts, hinten abwärts gekehrt."

§ 2

Die der Gemeinde Aich ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer