# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 1986, mit der die Gesamtbaukosten-und Ausstattungs-Verordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 1986, mit der die Gesamtbaukosten-und Ausstattungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 3 und 4 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBL Nr. 482, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, LGBL Nr. 86, mit der in Durchführung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 die angemessenen Gesamtbaukosten je Quadratmeter und die normale Ausstattung festgelegt werden (Gesamtbaukosten-und Ausstattungs-Verordnung), wird wie folgt geändert:

„(4) In den Wohnungen sind vorzusehen:

Artikel II

Artikel I Z. 4 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987, die übrigen Bestimmungen treten mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer