# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 1986 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hatzendorf und der Gemeinde Johnsdorf-Brunn (politischer Bezirk Feldbach)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 1986 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hatzendorf und der Gemeinde Johnsdorf-Brunn (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 sowie § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NR. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NR. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NR. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinden Hatzendorf und Johnsdorf-Brunn haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer