# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 1986, mit der die Kundmachung über die Errichtung der "Verwaltungsgemeinschaft Müllhygienisierungsanlage Liezen" zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung, verlautbart im Landesgesetzblatt Nr. 38/1979, ergänzt wird

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 1986, mit der die Kundmachung über die Errichtung der "Verwaltungsgemeinschaft Müllhygienisierungsanlage Liezen" zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung, verlautbart im Landesgesetzblatt Nr. 38/1979, ergänzt wird

Gemäß § 37 Abs. 6 der Geineindeordnung 1967, " LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die im Landesgesetzblatt Nr. 38/1979 kundgemachte Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der an die Müllnygienisierungsanlage Liezen angeschlossenen Gemeinden zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung wird insoweit ergänzt, als dieser Verwaltungsgemeinschaft nunmehr auch die Marktgemeinde Gaishorn und die Gemeinden Treglwang und Weng bei Admont (alle politischer Bezirk Liezen) sowie die im politischen Bezirk Leoben gelegene Gemeinde Radmer beigetreten sind.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Krainer Gross

Landeshauptmann Erster Landeshaupt-

mannstellvertreter