# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NR. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NR. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NR. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Hausmannstätten wir mit Wirkung vom .1. Jänner 1987 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Hausmannstätten eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft:

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer