# Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Dezember 1986 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Wartberg im Mürztal

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Dezember 1986 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Wartberg im Mürztal

Auf Grund des § 63 PStG, BGBL Nr. 60/1983, wird

verordnet:

§ 1

Der Standesamtsverband Wartberg im Mürztal,

bestehend aus der Gemeinde Wartberg im Mürztal und

der Marktgemeinde Mitterdorf im Mürztal, wird aufgelöst.

Diese Gemeinden haben im übertragenen Wir-'

kungsbereich ab 1. Jänner 1987 die Personenstands

. angelegenheiten nach den Bestimmungen des PStG,

BGBL Nr. 60/1983, als Personenstandsbehörde erster

Instanz zu besorgen.

§ 2

Die vo.m Standesamtsverband Wartberg im Mürztal

bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geführten Personenstandsbücher verbleiben zur Fortführung bei der Gemeinde Wartberg im Mürztal.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Krainer