# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der 'im politischen Bezirk Murau gelegenen

Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wird mit Wirkung

vom 1. Jänner 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Über Grün in silbernem Schildhaupt ein schreitender gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen. "

§ 2

Die der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark

ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer