# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 1987 über die Verleihung .des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinsölk (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 1987 über die Verleihung .des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinsölk (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Kleinsölk wird mit Wirkung vom. 1. Februar 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Schwarz über drei silbernen Ahornblättern ein springender silberner Hirsch, unterlegt von einem. silbernen Lilienstab. "

§ 2

Die der Gemeinde Kleinsölk ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer