# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Februar 1987, mit der die Verordnung . der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986, LGBl. Nr. 43, über die Dienstprüfung für den Gehobenen Dienst der Erzieher geändert wird

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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Februar 1987, mit der die Verordnung . der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986, LGBl. Nr. 43, über die Dienstprüfung für den Gehobenen Dienst der Erzieher geändert wird

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBL Nr. 22/1947, in der letzten Fassung des Gesetzes BGBL Nr: 627/1976, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Landesbeamtengesetzes, LGBL Nr. 124/1974, in der Fassung der Steiermärkischen Landesbeamtengesetz-Novelle 1984, LGBL Nr. 33, wird verordnet:

Artikel I

§ 5 Abs. 5 hat zu lauten:

„(5) Die mündliche Prüfung ist hinsichtlich der im § 4 Abs. 1 Z. 1 bis 4 sowie Z. 6 bis 8 genannten Gegenstände vor der Prüfungskommission (§ 1 Abs. 2), hinsichtlich der übrigen Gegenstände in Form von Kolloquien vor einem Prüfer dieses Gebietes während des Lehrganges 'öder im Anschluss an diesen abzulegen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer