# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. März 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld (politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. März 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld (politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld wird mit Wirkung vom 1. April 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Grün ein Balken von fünf silbernen Ähren."

§2

Die der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

der Landeshauptmann:

Krainer