# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen bei Knittelfeld

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen bei Knittelfeld

Auf Grund des § 2 'des Ortsbildgesetzes 1977, LGBL Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden .Anlage dargestellten Teile der Gemeinde St. Lorenzen bei Knittelfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer