# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1981 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der an die Mülldeponie Zattachweg angeschlossenen Gemeinden des Bezirkes Weiz zur gemeinschaftlichen Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1981 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der an die Mülldeponie Zattachweg angeschlossenen Gemeinden des Bezirkes Weiz zur gemeinschaftlichen Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,1 14/1976 und 14/1992, wird kundgemacht:

Die Stadtgemeinde Weiz, die Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab sowie die Gemeinden Haslau bei Birkfeld, Krottendorf, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Thannhausen und Unterfladnitz haben mit dem Sitz in der Stadtgemeinde Weiz eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft der an die Mülldeponie Zattachweg angeschlossenen Gemeinden des Bezirkes Weiz zur .gemeinschaftlichen Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung" errichtet.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer

Der Erste Landeshauptmannstellvertreter:

Gross