# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1987 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Mooskirchen und der Gemeinde Söding (politischer Bezirk Voitsberg) zur gemeinsamen Errichtung, Erhaltung und zum gemeinsamen Betrieb einer Aufbahrungshalle

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1987 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Mooskirchen und der Gemeinde Söding (politischer Bezirk Voitsberg) zur gemeinsamen Errichtung, Erhaltung und zum gemeinsamen Betrieb einer Aufbahrungshalle

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 12771972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/ 1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Marktgemeinde Mooskirchen und die Gemeinde Söding {politischer Bezirk Voitsberg) haben mit dem

Sitz in der Marktgemeinde Mooskirchen eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen . Verwaltungsgemeinschaft

Aufbahrungshalle Mooskirchen der Marktgemeinde Mooskirchen und der Gemeinde Söding errichtet".

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer